Qualitätskommission
Vorsitz
PD Dr. Abel-Jan Tasman
Leitender Arzt
HNO-Klinik
Kantonsspital St. Gallen
Rorschacher Strasse 95
9007 St. Gallen
Aufgaben
Vorsitzender der Qualitätskommission: PD Dr. Abel-Jan Tasman
Die Qualität der ärztlichen Behandlung ist das Credo einer jeden Ärztin, eines jeden Arztes und dient dem Nutzen und Wohl der Patienten sowie der Gesellschaft. Aus diesem Grund erarbeiteten die Schweizerische Akademie für Qualität in der Medizin SAQM und verschiedene Ärzteorganisationen eine verbindliche Qualitäts-Charta. Sie ist eine Willensbekundung zur Kooperation und Vernetzung in Qualitätsfragen in der Schweiz.
Die Charta baut auf drei Pfeilern auf:
- Transparenz – Bestehende und neue ärztliche Aktivitäten zur Förderung der Qualität in der Medizin sowie die Qualität der ärztlichen Leistungserbringung sichtbar machen.
- Verbindlichkeit – Die unterzeichnenden Ärzteorganisationen entwickeln eine Qualitätsstrategie und evaluieren die Arbeiten regelmässig in einem Qualitätsbericht.
- Nachhaltigkeit – Die Qualitätsstrategie ist langfristig angelegt und stellt die Qualitätsentwicklung sicher. Die Qualitätsarbeit ist Bestandteil der ärztlichen Aus-, Weiter- sowie Fortbildung und basiert auf gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Grundlagen.
An der Ärztekammer vom 29. Oktober 2016 hat die Schweizerische Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie in Bern die Qualitäts-Charta mitunterzeichnet.
Die Qualitätsstrategie der SGORL finden Sie hier (Stand: September 2019)
Pilotprojekt Qualitätsaktivitäten der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte der AGQ FMH/Versicherer (17.08.20 bis 27.09.2020)
Hintergrund dieses Pilotprojektes bildet die vom Parlament beschlossene Änderung von Artikel 58a des KVG betreffend Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit, die ab April 2021 definitiv in Kraft treten wird. Dieser Artikel zwingt alle Ärztinnen und Ärzte, die über das KVG abrechnen, spätestens ab 2022 Qualitätsaktivitäten umzusetzen und diese transparent öffentlich auszuweisen.
Um proaktiv vorzugehen und aktiv Einfluss zu nehmen, wurde durch die Schweizerische Akademie für Qualität in der Medizin der FMH (SAQM), santésuisse und curafutura im Rahmen der Arbeitsgruppe Qualität FMH/Versicherer (AGQ FMH/Versicherer) dieses Pilotprojekt ins Leben gerufen, bei dem sich die SGORL neben anderen Fachgesellschaften beteiligt. Wir haben für unser Gebiet mit Zustimmung der Versicherer fünf einfache und ohne grossen Aufwand praktikable Qualitätsmassnahmen definiert, deren Umsetzbarkeit im Rahmen des Pilotprojektes überprüft werden.
Wir bitten daher alle im ambulanten Sektor tätigen Mitglieder, die von der FMH angeschrieben werden, im Zeitraum vom 17.08 – 27.09.2020 auf www.myfmh.ch ihre bisherigen, aktuell oder zukünftig umgesetzten Qualitätsmassnahmen anzugeben. Sowohl die Teilnahme, wie die Nichtteilnahme wird ab Herbst auf www.doctorfmh.ch öffentlich ersichtlich sein. Die angegebenen Qualitätsmassnahmen werden stichprobenartig überprüft werden.
Dieses wichtige Pilotprojekt liefert uns wertvolle Vorinformationen und Erfahrungen für die bis Ende 2021 definitiv abzuschliessenden Qualitätsverträge zwischen Verbänden der Leistungserbringer und Versicherer, wie dies die vom Parlament beschlossene Gesetzesänderung des KVG verlangt. Es bietet uns somit die Chance, die Durchführbarkeit dieser aktuellen Qualitätsmassnahmen im Vorfeld zu testen und diese auch noch anzupassen. Falls wir nicht selber eigene Qualitätsmassnahmen ausarbeiten, werden uns diese in Zukunft vom Bund vorgeschrieben werden. Wir bedanken uns bei allen für eine aktive Teilnahme am Pilotprojekt.
Downloads
Beschrieb Qualitätsmassnahmen der SGORL Pilotprojekt AGQ FMH/Versicherer
Flyer "Patientenversion TOP 5 Liste smarter medicine“ d/f
Flyer "Patienteninformationsblätter Häufige ORL-Eingriffe“
Top 5 Liste SGORL
Die SGORL, die sich schon seit langem einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung verpflichtet fühlt, möchte diese Verpflichtung mit der Publikation der im vergangenen Jahr erstellten Top-5 Liste
fortführen und nach aussen sichtbar machen. In Zeiten von knapper werdenden finanziellen Ressourcen
und steigenden Kosten gilt es zunehmend, trotz immer neuen, zusätzlichen apparativen
Untersuchungen, die zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoll und verantwortungsvoll dort einzusetzen,
wo Evidenz fur ihren Nutzen vorhanden ist und andererseits dort zu unterlassen, wo dies ohne
Qualitätseinbussen möglich ist. Schon vor Jahren haben die amerikanischen ORL - Kollegen der
„American Academy of Otolaryngology - Head and Neck Surgery Foundation“ wie aber auch die
kanadischen ORL Kollegen der „Canadian Society of Otolaryngology - Head & Neck Surgery“ „choosing
wisely“ Listen erstellt, die im Vorstand der SGORL diskutiert wurden und nun zur Entwicklung unserer
eigenen Liste geführt haben.
Die von der SGORL jetzt publizierte Top-5 Liste soll dazu beitragen, unnötige Behandlungs- oder Abklärungsschritte zu unterlassen und somit Kosten einzusparen, ohne die Qualität der Behandlung zu vermindern. Die in Punkt vier aufgestellte Empfehlung zur Abklärung des akuten Schwindels wurde in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der Schweizerischen Neurologischen Gesellschaft (SNG) erarbeitet und offiziell vom Präsidium der SNG in der vorliegenden Form gutgeheissen und unterstützt. Die SGORL erachtet dies insofern als bedeutsam, da Patienten mit Schwindelbeschwerden in der Akutsituation auf Notfallstationen oft von beiden Fachdisziplinen, den Hals-Nasen-Ohrenärzten wie aber auch den Neurologen untersucht werden und somit ein von beiden Fachgesellschaften gemeinsam gutgeheissenes Vorgehen publiziert werden kann, was betroffenen Patienten zu Gute kommt.