Publikation von Inhalten auf der SGORL-Webseite - Korrespondenz mit Mitgliedern der SGORL
Diese Bestimmungen regeln die Publikation von Inhalten als NEWS auf der SGORL-Webseite sowie die Weiterleitung von Umfragen an die SGORL-Mitglieder per E-Mail.
Der Vorstand der SGORL kann Inhalte zur Weiterleitung an ihre Mitglieder freigeben.
Voraussetzungen für die Bewilligung sind unter anderem:
- Ein Zusammenhang mit dem Fach ORL
- Eine Relevanz für die SGORL-Mitglieder
- Eine Vereinbarkeit mit den berufspolitischen und ethischen Grundsätzen der SGORL
- Ein Antrag auf eine Veröffentlichung von Inhalten auf der SGORL Website oder Korrepondenz mit SGORL Mitgliedern ist an den Vorstand der SGORL c/o IMK zu richten. Der Vorstand der SGORL entscheidet über die Freigabe.