Fähigkeitsausweis Strahlenschutz CBCT/DVT SGMKG/SGORL
Fähigkeitsausweise gelten als Bestätigung für strukturierte und kontrollierte Weiter- bzw. Fortbildungsgänge im Bereich der klinischen und nicht klinischen Medizin, welche von ihrem Umfang oder ihrer Bedeutung her den Anforderungen eines Facharzttitels nicht genügen. Mit Fähigkeitsausweisen können auch abgeschlossene Weiter- bzw. Fortbildungen bestätigt werden für bestimmte Untersuchungs- bzw. Behandlungsmethoden und für weitere, vor allem technische Fertigkeiten (vgl. Art. 50 WBO).
Fähigkeitsprogramm
Leitfaden/Guidelines
Weiterbildungsprotokoll und Antragsformular für den Fähigkeitsausweis
Abrechnung von CBT Aufnahmen
Die Verrechnung von CBCT Aufnahmen ist im Tarmed nicht abgebildet. Im Tardoc wird es eine Position dafür geben.
Alle ÄrztInnen, welche eine sogenannte «Besitzstandswahrung» angemeldet haben, können problemlos über diese Positionen (39.4030 und 39.4300) abrechnen.
Die Position 39.4040 kommt bei Aufnahmen im dentalen Bereich dazu.
Da es sonst keine Position für das Abrechnen gibt, wird für ORL und MKG im Tarmed-Tarif empfohlen, die Positionen 39.4030 und 39.4300 zu nehmen.
39.4030 steht für die ärztliche Leistung und 39.4300 für die Abgeltung der Technik (Gerät, Raum, Wartung etc.), die auch bei CBCT anfällt.