Swiss ORL Grant
Die Schweizerische Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie (SGORL) gewährt ORL-Assistenz-/Fachärzten/-innen, die an einer anerkannten ORL- Weiterbildungsstätte (SIWF) in der Schweiz tätig sind (Angestellte), ein Stipendium für eine Zusatzausbildung an einer Institution im Ausland. Dieses Stipendium stammt aus dem Vermögen der SGORL und dient als finanzielle Unterstützung für den Auslandsaufenthalt. Ziel des Auslandsaufenthalts ist es, Originalwissen im Bereich der ORL oder in einem mit der ORL verknüpften Bereich zu erwerben. Nach seiner/ihrer Rückkehr aus dem Ausland wird der/die Stipendiumsempfänger/-in seine/ihre Erfahrungen mit den Mitgliedern der SGORL teilen.
Stipendienbetrag und Vergabe
- Höhe des Stipendiums: CHF 50'000.00
- Vergabe: alle zwei Jahre
Voraussetzungen für die Bewerbung
Bewerber/-innen müssen:
- Einen anerkannten medizinischen Abschluss (Schweizer oder MEBEKO) besitzen.
- An einer ORL-Weiterbildungsstätte in der Schweiz angestellt oder ORL-Fachärzte/-ärztinnen (FMH) sein.
- Mitglied der SGORL sein (Young ORL oder reguläres Mitglied).
- Unter 40 Jahre alt sein.
- Ein Empfehlungsschreiben des Leiters/der Leiterin der ORL-Weiterbildungsstätte vorlegen.
- Eine Anstellungsgarantie für mindestens 1 Jahr nach Rückkehr haben.
- Eine schriftliche Bestätigung und einen Ausbildungsplan der ausländischen Institution vorlegen.
- Eine strukturierte Zusammenfassung des geplanten Projekts einreichen.
- Ein Budget für den Auslandsaufenthalt vorlegen.
- Die Bewerbung sollte auf Englisch erfolgen.
Die detaillierten Richtlinien für den Swiss ORL Grant finden Sie hier.
Bewerbungsfrist und Entscheidung
- Bewerbungen für den "Swiss ORL Grant" müssen bis spätestens 01. Februar 2025 eingereicht werden.
- Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird spätestens am 31. Mai 2025 dem/der Bewerber/-in mitgeteilt.
- Bitte senden Sie Ihre Bewerbungen an das SGORL-Sekretariat: sekretariat@ orl-hno.ch
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!