Fortbildung

Die lebenslange Fortbildung gewährleistet die Aktualisierung des Wissens und der beruflichen Kompetenz. Sie beginnt mit dem Erwerb eines Weiterbildungstitels und dauert bis zur Berufsaufgabe. Seit 2007 ist die Fortbildung als Berufspflicht im Medizinalberufegesetz (MedBG) verankert.

Gemäss Fortbildungsordnung (FBO) des SIWF sind jährlich 50 Credits nachweisbarer und strukturierter Fortbildung sowie 30 Stunden Selbststudium vorgeschrieben. In allen 44 Fachgebieten kann ein Fortbildungsdiplom erworben werden. Es ist drei Jahre gültig.

Die Fortbildungsdeklaration läuft über die myfmh-Plafform.

Fortbildungsordnung
Fortbildungsprogramm

 

Akkreditierung von e-learning Fortbildungsveranstaltungen

Aufgrund der anhaltenden Coronapandemie häufen sich die Anfragen bezüglich der Akkreditierung von e-learning Fortbildungsveranstaltungen.
Deshalb hat die Weiter- und Fortbildungskommission der SGORL ein Factsheet erstellt, welches die Vergabe von Kernfortbildungscredits für e-Learning Material regelt.

 

COVID-19: Fortbildung

Die Covid -19-Krise verunmöglicht 2020 die Durchführung von vielen Kongressen, Fortbildungsveranstaltungen und Kursen. Die meisten Ärztinnen und Ärzten sind im laufenden Jahr nicht in der Lage ihrer Fortbildungspflicht vollständig nachzukommen – auch wenn für das Fortbildungsdiplom jeweils eine 3-jährigen Fortbildungsperiode zur Verfügung steht.

Die Geschäftsleitung des SIWF hat deshalb nach Konsultation aller Fachgesellschaften in einem ersten Schritt entschieden, die für das Jahr 2020 geforderten 50 Credits auf 25 Credits zu halbieren, Ende Oktober wurde eine weitere «Covid-Gutschrift» im Umfang von 10 Credits beschlossen.

Konkret erhalten alle BenutzerInnen der SIWF-Fortbildungsplattform für das Jahr 2020 automatisch einen Eintrag in ihrem individuellen Fortbildungsprotokoll («Gutschrift Covid-19») im Umfang von 35 Credits. Dieser Eintrag kann wie eine Veranstaltung individuell genutzt werden (z.B. als Kernfortbildung in einem bestimmten Fachgebiet).

Auch für das Jahr 2021 hat das SIWF entschieden, eine generelle Covid-Gutschrift im Umfang von 25 Credits zu erteilen.

Diese Information finden Sie auch im FAQ


Strahlenschutz

Die Fortbildungspflicht für den Strahlenschutz umfasst jeweils eine Periode von 5 Jahren (beim Facharzttitel sind es 3 Jahre. Für Zuweisende (z.B. ein CT anmelden) soll die absolvierte Fortbildung individuell separat dokumentiert werden. Es gibt kein Tool des SIWF oder der SGORL dafür. Die Fortbildungsdokumentation muss nur auf Verlangen (insb. BAG) unterbreitet werden. Für Ärzte/innen, die eine Röntgenanlage benützen oder betreiben gilt im niedrigen und mittleren Dosisbereich: 4 Credit Punkte à 45-60 Minuten pro 5 Jahre.  Für Zuweisende zu einer Röntgenuntersuchung ist es gesetzlich nicht festgelegt, der Umfang von 4 CP alle 5 Jahre sollte aber auch erreichbar sein. Dafür bietet die SGORL ja regelmässig Fortbildungen an den Frühjahres- und Herbstversammlung an. Das Thema der Frühjahresversammlung 2023 als gemeinsamer Anlass mit der Schweizerischen Gesellschaft für Neuroradiologie deckt den Bedarf für die entsprechenden Fortbildungspunkte für die nächsten 5 Jahre problemlos ab.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAEZ-Artikel 2023;104(12):30–32 


Weitere Informationen zum Thema Fortbildung

Allgemeine Informationen und Fortbildungsfragen

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