Aufnahmebedingungen
Ordentliches/ ausserordentliches Mitglied
Alle Mitglieder sind verpflichtet, der Standesordnung der FMH zu folgen.
Auszug aus den Statuten der Gesellschaft:
Artikel 4 – Ordentliche Mitglieder
Als ordentliches Mitglied kann aufgenommen werden, wer einen eidgenössischen oder durch den Weiterbildungsausschuss des Bundesamtes für Gesundheit anerkannten ausländischen Facharzttitel für Oto-Rhino-Laryngologie besitzt.
Artikel 5 – Ausserordentliche Mitglieder
Als ausserordentliches Mitglied kann jeder schweizerische oder ausländische Arzt aufge-nommen werden, der sich für die Ziele der Gesellschaft interessiert.
Artikel 13 – Aufnahme und Ernennung von Mitgliedern
Die Aufnahme von ordentlichen und ausserordentlichen Mitgliedern sowie technischen Sachberatern und die Ernennung von korrespondierenden und Ehrenmitgliedern erfolgt durch die Geschäftssitzung. Sie ist nur möglich, wenn die entsprechenden Anträge auf der den Mitgliedern zugestellten Traktandenliste für die Geschäftssitzung aufgeführt sind. Einwendungen sind dem Präsidenten spätestens 8 Tage vor der Geschäftssitzung schriftlich einzureichen. Die Abstimmung ist geheim durchzuführen. Für die Aufnahme ist die Zustimmung von mindestens drei Vierteln der Stimmenden notwendig. Aufnahmegesuche als ordentliches und ausserordentliches Mitglied sind schriftlich an den Präsidenten zu richten und müssen von der schriftlichen Empfehlung zweier ordentlicher Mitglieder oder Ehrenmitglieder, einem Lebenslauf und einem Foto begleitet sein. Kollegen und Kolleginnen, die ihre ganze Ausbildung im Ausland erhalten haben, sollen in der Regel ein Jahr in der Schweiz tätig sein, bevor sie Antrag auf Aufnahme als ordentiches Mitglied stellen können. […]
Vorgehen
Falls Sie die Aufnahmebedingungen erfüllen, können Sie das online Antragsformular ausfüllen und absenden. Gemäss Statuten wird für die Aufnahme in die SGORL die Empfehlung zweier Aktivmitglieder verlangt. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen genannten Paten automatisch per Mail benachrichtigt werden.
Mindestens einer der zwei Paten sollte bei der Neuwahl im Rahmen der Geschäftssitzung anwesend sein.
Über Ihre Aufnahme wird abschliessend in der Geschäftssitzung mittels Abstimmung befunden. Die Einreichungsfrist für die Anträge ist der 14. Oktober.