| Facharztprüfung zur Erlangung des Facharzttitels FMH für Oto-Rhino-Laryngologie
Aufgrund des Weiterbildungsprogramms, welches am 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt wurde und des Beschlusses des Zentralvorstandes vom 28.12.2000, ist das Bestehen der Facharztprüfung Voraussetzung für die Erlangung des Facharzttitels FMH für Oto-Rhino-Laryngologie. Betreffend Übergangsregelung gelten die Richtlinien der FMH, publiziert auf der Homepage www.fmh.ch. Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen.
– Anmeldung zum Facharzt-Examen
– Prüfungsdaten: (Die Prüfung wird in zwei Teilen durchgeführt)
Die mündliche Prüfung findet am Donnerstag, 8. November 2012,
und die schriftliche Prüfung am Freitag, 16. November 2012, statt.
– Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2012.
– Prüfungsgebühr: Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von Fr. 1'000.-- für beide Teile zusammen.
– Auskunft: Schweiz. ORL-Gesellschaft,
Hals- und Gesichtschirurgie, Frau Ruth von der Crone,
Facharzt für Oto-Rhino-Laryngologie: Prüfungsreglement [PDF]
ORL-Schwerpunkt-Prüfung Hals- und Gesichtschirurgie
Aufgrund des Weiterbildungsprogramms, welches am 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt wurde, (revidiert 6.9.07) ist das Bestehen der Prüfung Voraussetzung zur Erlangung des Schwerpunkt-Titels Hals- und Gesichtschirurgie. Die Schwerpunktprüfung ist ab 2012 sanktionierend, d.h. die Prüfung muss bestanden werden.
Die Schwerpunktprüfung kann erst im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abgelegt werden.
– Anmeldung zur Schwerpunktprüfung
– Datum, Ort: und Zeit werden individuell mit dem Kandidaten abgemacht.
– Prüfungsgebühr CHF 1'000.--
– Eine Anmeldung ist das ganze Jahr möglich.
– Auskunft: Schweiz. ORL-Gesellschaft,
Hals- und Gesichtschirurgie, Frau Ruth von der Crone,
Schwerpunktprüfung Hals- und Gesichtschirurgie: Prüfungsreglement [PDF]
European Board Exam in ORL/HNS |